Pfeil Paisy Benutzergruppe

MITGLIEDSCHAFT

Rechtsform

Die PAISY-Benutzergruppe hat als reine Interessengemeinschaft den Zweck, Probleme und Anregungen aus den unter „Ziele und Aufgaben“ genannten Themenkreisen zu bearbeiten, mit dem Software-Hersteller zu diskutieren und die Umsetzung positiver Diskussionsergebnisse im Sinne von PAISY Systemverbesserungen zu betreiben.

Ihre Mitglieder können weder für die Gruppe noch für die durch die Einzelmitglieder repräsentierten Unternehmen Rechtsgeschäfte eingehen, da die PAISY-Benutzer­gruppe keine juristische Person ist.

Mitgliedschaft

Mitglied der PAISY Benutzergruppe kann jedes Unternehmen werden, das PAISY einsetzt. Die Mitgliedschaft verpflichtet jedes Mitglied zur aktiven Mitwirkung an der Benutzergruppe. Jedes durch seine Mitgliedschaft in der Benutzergruppe repräsentierte Unternehmen ist mit einer Stimme vertreten.

Der Austritt eines Mitgliedes ist nach Ableistung evtl. übernommener Aufgaben und Pflichten jederzeit möglich.

Ein Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch 2/3-Mehrheit der Gesamt-Benutzer­gruppe herbeigeführt werden.

Für die Mitgliedschaft wird kein Beitrag erhoben.

Mitgliederversammlung

Der Mitgliederversammlung gehören je ein Mitarbeiter der Mitgliedsfirmen der Benutzergruppe und Vertreter des Herstellers an. Die Mitgliederversammlung tagt einmal pro Jahr mit vorgegebener Tagesordnung reihum bei den einzelnen Mitgliedsfirmen. Die jeweils veranstaltende Firma trägt die Verantwortung für die Organisation der Tagung. Der Hersteller informiert die Mitgliederversammlung über geplante Neukonzeptionen und Änderungen an bestehenden Systemen sowie über gravierende Modifikationsanforderungen des Gesetzgebers oder anderer Benutzer, soweit sie nicht in den einzelnen Arbeitskreisen bearbeitet wurden. Ebenso werden in der Mitgliederversammlung grundlegende strategische PAISY-Themen erörtert.

Sprecher der Benutzergruppe

Aus dem Kreis der Benutzergruppe werden jeweils für die Dauer von einem Jahr ein Sprecher und ein Vertreter mit einfacher Mehrheit gewählt.

Sie haben die Federführung für die Koordination aller Organe der Benutzergruppe und repräsentieren die Gruppe gegenüber dem Hersteller und Dritten.

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

  • Festlegung der zu behandelnden Themen und deren Prioritäten
  • Gründung von Arbeitskreisen mit Definition der jeweiligen Aufgabenstellung
  • Herbeiführung von mehrheitlichen Beschlüssen auf Basis der Ergebnisse der Arbeitskreise und Festlegung der Prioritäten für die Realisierung der Anforderungen durch den Hersteller
  • Diskussion und inhaltliche Abstimmung von strategischen Themen mit den ADP-Vertretern